Fol 15, kopia maszynowa. W nagłówku: Festungskommandant Breslau Abteilung Ib/Waffen und Geräte An Verteiler. Pod tekstem: gezeichnet Krause—podpis na maszynie — Generalmajor Verteiler: Festungs-Batterie, 3048, 3049, 3075, 3076, Ia/Artillerie, Ib, Ib/Waffen und Geräte, N[?], Oberfeldwebel Fischer. W lewym dolnym rogu ponadto dopisek ręczny: Für die Richtigkeit — podpis nieczytelny — Leutnant (W).
Breslau, den 19. 1. 1945.
Oberwachtmeister im Freiwilligen-Dienst Fischer hat Befehl, die dem Festungskommandanten unterstellten Geschütze auf Feldbrauchbarkeit zu untersuchen. Nachstehende Punkte sind zu beachten:
1. Rohre durchsehen, ob keine Aufbauchungen und Risse, wenn Zündungsbremse, ob diese in Ordnung.
2. Rohrbremse und Vorholer überprüfen, ob Rohr nicht zurückhängt oder Pak-kungen undicht sind.
3. Wenn Ausgleicher vorhanden, ansehen und Rohr hochkurbeln.
4. Höhen- und Seitenrichtmaschine überprüfen. Toter Gang darf nicht vorhanden sein. Maschinen müssen sich ohne besondere Kraftanstrengung betätigen lassen.
5. Sind Rundblickfernrohre, Zielfernrohre oder Aushilfsrichtmittel vorhanden?
6. Ist die zu den Geschützen gehörige Munition vorhanden?
Es gehören zu:
7,5cmF[eld] K[anone] 248 (italienisch). Die Sprenggranaten mit der Bezeichnung 75/32. Hier ist zu beachten, dass es Geschütze mit und ohne Mündungsbremse gibt. Genaue Bezeichnung der Geschütze feststellen und an Hand der Schusstafel ob die Munition dazu passt.
7,5 cm F[eld] Kfanone] 249 (jugoslavisch) Die:
7.5 cm Sprenggranaten Patronen 264 (jugoslavisch) oder
7.5 cm „ „ „ vermehrte Ladung
beide mit Az. Dopp. Z. [?]
Schusstafel: H. Dv. [?] 119/147 — Vorl. — [?]
7,62 I. K. H. [?] 290 (russisch)
7.62 Sprenggranaten-Patronen 39/2 m. kl. [7 znaków nieczytelnych]
7.62 cm Granaten-Patronen 38/2 HI/B m. AZ 38 St [?]
Schusstafel: H. Dv. [?] 119/118
12.2 cm s. F. R. [?] 396 (r)
12.2 cm Sprenggranaten m. Az. o. DZ [?]
Schusstafeln 119/172, 119/173, /178.
7. An Zubehör- und Vorratssachen müssen die zur Bedienung unbedingt notwendigen vorhanden sein. Zündenschlüssel, Zündschraubenschlüssel, Richtlatte oder ähnliche Teile, die sich in jeder Werkstatt herstellen lassen, stellen die Feuerbereitschaft eines Geschützes nicht in Frage.
8. Der untersuchende Feuerwerker ist nur verantwortlich, derzeit bestehende Mängel schnellstens an den (Waffen)-Offizier des Festungskommandos zu melden. Dieser sorgt für schnellste Behebung der Mängel. Von Abteilung Ib/Walfen und Geräte kann nur die Feldbrauchbarkeit der Geschütze bescheinigt werden. Die Feuerbereitschaft der Geschütze muss von den Batterie-Chef hergestellt und beschleunigt an Ia/Artillerie gemeldet werden.