Fol. 19, egzemplarz powielony. W nagłówku: Festungskommandantur Breslau, Kommandanturbefehl Nr. 4. Pod tekstem: Der Festungskommandant Krause — podpis przez matrycę — Generalmajor. Verteiler: Kommandanturbefehl.
[b. m.] 29. Januar 1945.
1. Abteilung IIa Kommandeur des Streifendienstes
Oberst v. Nickisch ist mit sofortiger Wirkung zum Kommandeur des Streifendienstes der Festung Breslau ernannt. Er befindet sich im alten Generalkommando Schweidnitzerstr. 24/25. Passierscheine und Ausweise jeglicher Art dürfen nur noch vom Kommandeur des Streifendienstes Oberst v. Nickisch ausgestellt und unterschrieben werden. Die von mir Unterzeichneten Ausweise behalten weiter Gültigkeit.
2. Abteilung IIa Grußpflicht
Die Grußdisziplin im Standort Breslau läßt stark zu wünschen übrig. Die Vorgesetzten aller Dienstgrade haben ganz besonders auf die straffe Durchführung der Grußpflicht zu achten. Der Gruß ist das äußere Zeichen des Geistes der Truppe. Je näher der Feind desto disziplinierter der Soldat. Gegen Nachlässigkeiten werde ich unnachsichtlich einschreiten.