Fol. 22, egzemplarz powielony. W nagłówku: Festungskommandant Breslau Kommandanturbefehl Nr. 6. Pod tekstem: Der Festungskommandant Im Entwurf gezeichnet von Ahlfen, Oberst. Anlage 1, Verteiler: III. Für die Richtigkeit Boeck—podpis przez matrycę — Hauptmann und Adjutant.
[b. m.] 3. Februar 1945.
Luftschutz Fliegeralarm.
Ab sofort wird durch den örtlichen Luftschutzleiter bei Annäherung feind-
licher Flugzeuge stets ”Alarm” und stets durch die Sirene gegeben. Es ist dann sofort mit Bordwaffenbeschuß, Bombenabwurf und Flakbeschuß zu rechnen. Nach Abflug der Feindflugzeuge wird durch Sirene das Entwarnungssignal gegeben.
2. Luftschutz Verdunklung.
Licht ist das sicherste Bombenziel! Die augenblickliche Lage erfordert rechtzeitige und äußerst sorgfältige Verdunklung. Das gilt insbesondere auch für Fahrzeuge. Sie dürfen auf keinen Fall reihenweise beleuchtet in Wehrmachtanlagen und Straßen stehen. Auch die geringste Lichtquelle erregt die Aufmerksamkeit des Feindfliegers und dient ihm zur Orientierung. Alle offenen Feuer sind vor Eintritt der Dunkelheit zu löschen und mit Erde abzudecken.
Innerhalb von Wehrmachtanlagen ist das Parken von Kraftfahrzeugen in unmittelbarer Nähe der Wohnblocks verboten. Sie sind in größerer Entfernung möglichst getarnt und aufgelockert aufzustellen. Kommandeure und Dienststellenleiter sind für die genaue Durchführung verantwortlich.
3. Ha Änderung des Amtsanschlusses.
Die nachstehend aufgeführten Abteilungen sind ab sofort unter der Amtsnummer 82081 zu erreichen. Die Hausanschlüsse bleiben bestehen.
Kommandant, Ha, Vertreter] des Kommandanten, Ia, Ic, Ia/Artillerie, Kommandant des Stabsquartiers], Nationalsozialistischer Führungsoffizier, Ilb, Kampfgruppe ”Möller”. 4. Luftschutz.