Fol. 23, egzemplarz powielony. W nagłówku: Bevollmächtigter General der Heeresgłuppe An die Festung Breslau Kampfführung. Pod tekstem: gezeichnet Koch-Erpach — podpis na maszynie — Kommandierender General und bevollmächtigter General der Heeresgruppe Mitte. Rozkaz powyższy został przesiany poszczególnym jednostkom załogi twierdzy pismem dowództwa twierdzy z dnia 31. I 1945 : Festungskommandantur Breslau Abschrift zur Kenntnisnahme. Der Festungskommandant Auf Befehl Boeck — podpis przez matrycę — Hauptmann und Adjutant.
Breslau, 31. 1. 45. 1. Der Russe bat durch seine weiträumigen Operationen seine Kräfte erheblich zersplittert und leidet an Nachschubschwierigkeiten. (Munition). Diese Lage muß ausgenutzt werden.
2. Die Kampfführung in der Festung Breslau ist sofort aktiv zu führen.
a) Jeder hält, wo er steht. Zurückverlegen von Gefechtsständen aller Art, Kompanie, Batterie, Bataillon u. s. w. unterliegt meiner Genehmigung. Über die Sicherung hinaus ist ständig Aufklärung vorzutreiben, Diese Aufklärung muß, wo sich die Gelegenheit bietet, angreifen.
b) Bei sogenannten Einsickern des Russen — meist eine Folge mangelnder eigener Wachsamkeit ist sofort — ohne Verstärkung abzuwarten, der Gegenstoß zu führen, und der Feind über die Oder zurückzuwerfen.
3. Jeder kampffähige Mann gehört an die Front. Ich verbiete die Innenstadt von Breslau innerhalb Stadtgraben und Oder ebenso jede Einzelunterkunft für einzelne Soldaten. Ausnahme Meldedienst mit Ausweis. Festungskommandantur teilt die Stadt in Viertel unter je einem Kommandanten, der für alle im Viertel liegenden Truppenteile geschlossene Unterkünfte (nicht unter Zugstärke) zuweist, und die Belegung des Viertels alle 2 Stunden der Kommandantur meldet (Stärken und Unterkunft).
4. Für Ablösung der seit Tagen an der Front stehenden Kämpfer wird in kurzer Zeit gesorgt werden.
5. Kommandantur stellt sofort 2 Frei will i gen-Kompan i en auf:
Eine für Panzer-Vernichtungstrupps.
Eine als bewegliche Reserve (erprobte Nahkämpfer).
6. Alle Kinder und Frauen unter 40 Jahren werden im Benehmen mit dem Reichsverteidigungskommissar ab 1. 2. 45 früh aus der Festung entfernt.
7. Wir werden dem Führer beweisen, daß Stadt und Festung Breslau fanatisch kämpfen und ihre Pflicht erfüllen.