Fol. 24 - 25v, egzemplarz powielony. W nagłówku: Festungskommandant Breslau Besondere Anweisungen für die Versorgung Nr. 10. Pod tekstem: Für den Festungskommandanten Der I. Generalstabsoffizier Otto — podpis przez matrycę — Major i. G. Verteiler im Entwurf. Data i miejsce nieczytelne.
I. Allgemeines:
1) Alle Lager, die in den Regiments-Abschnitten festgestellt werden und in denen sich noch Bestände irgend welcher Art befinden, sind der Abteilung Ib unter genauer Bezeichnung des Ortes zu melden. Es wird nochmals daran erinnert, dass alle beschossenen Munitions-Teile und Pakgefässe aus den Stellungen mit in die Munitions-Ausgabestellen zurückgebracht werden.
Alle Leerfahrten sind dazu auszunutzen. Es darf unter keinen Umständen Vorkommen, dass Fahrzeuge, insbesondere motorisierte] Fahrzeuge unbeladen nach rückwärts oder vorwärts fahren.
2) Ferner wird nochmals darauf hingewiesen, dass die befohlenen Termine von den Regimentern- und selbständigen Abteilungen unter allen Umständen eingehalten und gewissenhaft bearbeitet werden.
II. Munitionswesen:
1) Die Ib — Bearbeiter der Regiments- und selbständigen Abteilungen melden sich zu einer Ib Besprechung am 5. 2. 45 — 10 Uhr im Generalkommando, Gabitzstrasse — Geschäftszimmer Ib.
2) Die Verschussmeldungen sind: [möglichst?] nach dem Stand von 8 Uhr bis 12.00 nach folgendem Muster einzureichen: Laufende Nr. Munitionsart Verschuss Neuer Bestand (IVa) Verwaltungswesen:
1) Verpflegungsstärkemeldung zum 30. jd, Mts. (Stand vom Vortage) sind zu melden:
a) Gesamtverpflegungsstärke (A - N)
Mann: Pferde:
Davon entfallen auf:
A — Heer
B — SS und Polizei im Wehrmachteinsatz
C — Luftwaffe
D — Marine
E — freiwillige Ausländer
F — Osttruppen (Hilfswillige)
G — Rumänen
H — Ungaren
I — Italiener
K — Slowaken
L — Finnen
M — Reichsdeutsches Wehrmachtgefolge
O — Kriegsgefangene
c) Von der Gesamtverpflegungsstärke empfangen:
Futtersatz Ia
" II
" III
" IV
D) Aufschlüsselung:
Es fallen unter:
A — Heer: Alle Angehörigen des Heeres, der Feldgendarmerie, der GFP [Geheimen--Feld-Polizei ?], der Feldpost, es fallen nicht darunter die Gefolgschaftsmitglieder des Heeres.
B — SS und Polizei: Die Einheiten der Waffen SS, die Totenkopf und Polizeiverbände des Reichsführers SS und Chef der deutschen Polizei, die zum Einsatz der Wehrmacht unterstellt, in der Kriegsgliederung enthalten sind und nicht aus Truppenwirtschaftslagern der Waffen SS verpflegt werden; es fallen nicht darunter, die allgemeine SS und die Formationen im Polizeidienst.
C — Luftwaffe: es fallen nicht darunter die Gefolgschaftsmitglieder.
D — Marine: Gefolgschaftsmitglieder dieser Wehrmachtteile.
E — ausländische Freiwillige: Die im Rahmen der deutschen Wehrmacht eingesetzten ausländischen Freiwilligen nicht kriegsführender Staaten, z. B. die Angehörigen der spanischen, kroatischen, französischen, wallonischen u. s. w. freiwilligen Formationen und Strichverbände des Heeres, die flämische und wallonische Wachabteilung, der weissrussische Werkschutz im Balkan. Es fallen nicht darunter die im Rahmen der Waffen-SS eingesetzten Freiwilligen, die Angehörigen der Osttruppen nach Ziffer F.
F — Angehörige der Osttruppen:
Die unter Ia) bis d) der Verfügung Oberkommando des Heeres-Generalstab des Heeres Organisations-Abteilung II Nr. 8000/42 geh. (rotes Heft) aufgeführten Einheiten und die in die Truppen eingereihten Hilfsfreiwilligen (Oberkommando des Heeres) Generalstab des Heeres/General der Or-ganisations-Abteilung (II) 5000 v. 29. 4. 1943.
G - L — Angehörige fremder Mächte: die unter deutschem Oberbefehl eingesetzten Verbände und Einheiten der ungarisch-rumänischen, slowakische [n] und finnischen Wehrmacht einschl. ihrer Luftwaffeneinheiten und des Gefolges ihrer Nationalität, soweit sie aus Beständen der deutschen Wehrmacht verpflegt werden.
M — Reichsdeutsche (Gefolge): Alle nicht unter vorstehender Ziffer A - D aufgeführten Reichsdeutschen soweit sie laufend Verpflegung nach Sätzen der
Wehrmacht erhalten, z. B. die Gefolgschaftsmitglieder der drei Wehrmachtteile, die Nachrichten- und Stabshelferinnen, die Angehörigen der Organisation Todt, des Reichsarbeitsdienstes, der Organisation Speer, der Reichsbahn, der Reichspost, des Zoll- und Grenzschutzes, der Kfricgs?]-Werke und Frontreperaturbetriebe, der beweglichen Heereshäutesammelstellen im Osten.
N — Nicht reichsdeutsches Gefolge: alle nicht unter E und O aufgeführten Verpflegungsteilnehmer fremder Nationalität, die voll und laufend aus Wehrmachtbeständen verpflegt werden.
O — Kriegsgefangene und Internierte; die aus Wehrmachtbeständen verpflegten Kriegsgefangenen und Zivilinternierten sowie Strafgefangenen.
2) Meldung zum 10. und 20 j. Mts. (Stand 10. bis 20.)
A — Eigenstärke: Mann: Pferde:
B — Zugeteilte:
d) Meldeweg:
aa) die Verpflegungsstärkemeldungen sind als geheime Kommandosache zu behandeln,
bb) Die Buchstabeneinteilung ist bindend. Freibleibende Buchstaben sind wegzulassen,
cc) die aufgeschlüsselte Meldung (Stand Monatsletzter) ist auf dem Kurierwege vorzulegen.
Wenn rechtzeitiges Eintreffen nicht
gewährleistet ist, muss sie fernschriftlich durchgegeben werden.
Die Meldung, Stand 10. und 20. d. Mts., sind grundsätzlich fernschriftlich durchzugeben. Wenn ausnahmefernmündliche Durchgabe der Meldung unvermeidbar, müssen die Worte Verpflegungsstärke Mann Pferde, unbedingt vermindert werden.
Es sind lediglich die Buchstaben [przerwa w tekście] und die Zahlen (mit Decknahmen) durchzugeben.
3) Meldung der Landesentnahme zum 1. - 15. jd. Mts.
(für den vergangenen Halbmonat)
a) Vorlage einer Zusammenstellung der sonstigen gegen bar usw., beschafften Waren, nach Art u. Menge (Viehschlachtgewicht).
Zu a) ist eine Durchschrift der Empfangsbestätigung beizufügen.
I. Verpflegungswesen:
1. Verpflegungs empfang:
Die Einheiten werden aus Räumungsgründen erneut darauf hingewiesen,
möglichst bei den Verpflegungsausgabestellen:
Güntherbrücke (Gut)
Br[eslau]-Rosenthal (Kempenerstr.)
Maria-Höfchen (Gut)
Klettendorf (Gut)
Zweibrodt (Gut)
Lohe (Gut)
Bergmühle (Gut)
Sachern (Gut)
zu empfangen und die Ausgabestellen des EVM[?] im Innenring der Festung zu entlasten.
2. Verpflegungsmeldewesen
3. Marketenderwarenempfang:
Mit sofortiger Wirkung werden die Marketenderwaren für den Monat Februar innerhalb der Festungsmarketenderei Elferplatz 2 ausgegeben.
Ausgabesatz für Kopf und Monat:
36 Stck Zigaretten,
3 Zigarren oder 6 Zigarillos
21 gr. Rauchtabak
0,3 1 Spirituosen
0,3 1 Wein
Gebrauchsartikel nach Aushang bei der Marketenderei.
4. Frontzulage:
Gem. § 7 EWGG [?] ist innerhalb des Festungsbereiches nur an die Einheiten bezw. Einzelpersonen zu zahlen, die unmittelbar in der Kampfzone eingesetzt sind. Die Gesamtregelung für die Festungsbesatzung Breslau ist beantragt.
5. Lohnvorschusszahlungen:
Lohn- und Gehaltsvorschusszahlungen werden ab 5. II. von der Heeresstandortverwaltung Breslau, Nikolaistadtgraben 12 geleistet. Die Beschäftigungsdienststellen geben den Gefolgschaftsmitgliedern eine Bescheinigung mit, aus der zu ersehen ist,
1) Welche Vorschüsse durch die Beschäftigungsdienststelle [gezahlt?] worden sind.
2) Die Höhe der von den Gefolgschaftsmitgliedern bisher erhaltenen Bezüge.
IV. Kraftfahrwesen (VK):
Festungsreparaturwerkstatt Mercedes-Benz-Strasse der SA für Instandsetzungsarbeiten ab 3. 2. 45 arbeitsbereit.