Fol. 30, egzemplarz powielony. W nagłówku: Festungskommandant Breslau, Kommandanturbefehl Nr. 7. Pod tekstem: Der Festungskommandant Auf Befehl Boeck—podpis przez matrycę — Hauptmann und Adjutant. Verteiler III Bei welcher Einheit befinden sich: Oberjäger Helmut Lippold und Volkssturmmann Helmut Kalupke, Feldwebel Soppe Johann geboren 15. 5. 11 Soldbuch aufgefun-den mit Brieftasche und RM 100,50. Meldung an Festungs-Kommandantur Abteilung Hb.
[ib. m.] 4 Februar 1945.
1) IIa Überwachung der Wehrmachtangehörigen.
Mit sofortiger Wirkung ist der Aufenthalt auf den Strassen und Plätzen für die Wehrmachtangehörigen ab 21.00 Uhr verboten. Ausnahmen nur unter Berücksichtigung der Ziffer 2. der Ergänzung des Kommandanturbefehls Nr. 4 vom 1. 2. 45. Wer angetroffen wird und auf Anruf nicht sofort stehen bleibt, wird erschossen.
2) III Bekanntgabe eines Gerichtsurteils.
Vom Standgericht der Festung Breslau ist am 1. 2. 45 ein Leutnant und Führer einer Einsatzkompanie zum Tode verurteilt worden, weil er den ihm für seine Kompanie gegebenen und zusammen mit Volkssturmeinheiten durchzuführenden Einsatzbefehl nicht befolgt, sich statt dessen in seinem Quartier zu Bett gelegt und dadurch die Durchführung des dringenden Einsatzes um Stunden verzögert hat. Das Urteil ist sofort vollstreckt worden.