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30. SPECJALNA INSTRUKCJA KOMENDANTA TWIERDZY DOTYCZĄCA ZAOPATRZENIA

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Fol. 32-32v, kopia maszynowa. W nagłówku: Festungskommandant Breslau Abteilung Ib. Besondere Anweisungen für die Versorgung Nr. 11. Pod tekstem: Für den Festungskommandanten Der I. Generalstabsoffizier (Vnterschrift) Major i. G. Verteiler im Entwurf. Termin bei Abteilung Pelzeder: Zu I. Abschnitt 2. 10., 20., 30. beziehungsweise 31. des Monats 0900 Uhr. Für die Richtigkeit Vetterlein Leutnant und Ordonanzoffizier.

Breslau, den 5. 2. 1945.

Sto. [?]

(Waffen und Geräte) I. Munitions-Wesen:

1) Die gem. Besondere Anweisungen für die Versorgung 10, II, 2 befohlene tgl. Verschußmeldung ist ab sofort bis 16 Uhr tgl. fernmündlich an Abteilung Ib/Waffen und Geräte, App. 551 durchzugeben.

2) Waffen- und Gerätmeldung:

Sämtliche im Verteiler genannten Einheiten melden monatl. am 1., 11. u. 21. die in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Geräte. Die Waffen sind mit genauer Bezeichnung und nach Kaliber getrennt aufzuführen. Bei Beutewaffen ist die Angabe von Kaliber und Ursprungsland besonders notwendig, da für diese Waffen sonst keine Munition beschafft und zugeteilt werden kann. Meldungen sind an Ib/Waffen und Geräte zu richten. Es wird noch einmal auf die Waffen- und Gerät e-Verlu st in eldung hingewiesen, die sofort nach Verlust von Waffen und Gerät an Ib/Waffen und Geräte zu richten ist, da sonst keine Waffenzuweisung erfolgen kann.

3) Beutewaffen:

Angefallene Beute ist mit der tgl. Verschußmeldung fernmündlich durchzugeben und schriftlich nachzureichen. Beute, die bei der Truppe keine Verwendung findet, ist bei Munitions- und Waffenausgabe in der Gerätesammelstelle Südpark abzugeben.

Neuartiges, bisher noch nicht bekanntes Gerät, ist der Abteilung Ib/Waffen und Geräte unmittelbar zu melden und ebenfalls in der Gerätsammelstelle abzuliefern.

(IVa) II. Verwaltungswesen:

Ausgabe von Marschverpflegung an einzelreisende Wehrmachtangehörige

1. Die Marschverpflegungsausgabestellen am Hauptbahnhof sind aufgelöst worden. Diese Aufgaben übernimmt ab sofort die Küche-Bürgerwerder des Festungskommandanten (Werderstr. 71 Block II, Telefon 42321/132— Querverbindung] 77).

Sämtliche Einzelreisende sind an diese Dienststelle zum Empfang von Marschverpflegung zu verweisen. Wirtschaftstruppenteile der Festungs-Besatzung statten ihre Einzelreisende selbst mit Marschverpflegung aus.

Einheiten oder Kommandos von mehr als 20 Mann sind zum Empfang von Marschverpflegung an das EVM.[?] Breslau, Werderstr. 56 anzuweisen.

2. Die durch das Bataillon z. b. Y. aufgestellte Kompanie Hrivenarsch, die zum Bataillon Speckmann abgestellt ist, wird auch versorgungsmässig dem Regiment Breslau D unterstellt.

3. Rohbrandweinbestände bei der Reichs-Monopol-Yerw[altung] Breslau-Güntherbrücke.

Die Alkohol- und Spirtbestände bei der Reichsmonopolverwaltung Breslau--Güntherbrücke sind vom Festungskommandanten Breslau beschlagnahmt.

Das Betreten dieses Geländes wird für alle Truppenteile verboten. Soldaten, die gewaltsam eindringen und Alkohol entwenden, werden wegen Plünderung zur Verantwortung gezogen.

4. Schornsteinreinigung:

Eine geordnete Schornsteinreinigung ist nicht mehr durchführbar. Die Truppenteile wenden sich wegen der Reinigung der Schornsteine für Großheizungsanlagen und Küchenbetriebe im Bedarfsfalle an den Wirtschaftsdienst der Schornsteinfegerinnung— Breslau, Freiburgerstr. 21 (Telefon: 50 960).

(VK) III. Kraftfahrwesen:

Sämtliche Einheiten, Regimenter und selbständige Bataillone, welche nach der befohlenen Abgabe nunmehr beim Festungskommandanten Breslau verbleiben, melden ihren Kraftfahrzeug-Bestand zum 7. 2. 45- 12.00 Uhr — nach folgendem Muster:

 

Einheit:                    Stück Kräder                  Stück Personenkraftwagen     Stück Lastkraftwagen Otto        Diesel      (Tonnage)     1 VS
Bataillon Breslau 10                                                  5                                                   2                                           3                  (12)              125

 

Betriebsstoffeinsparung: Infolge des äußerst knappen Betriebsstoff-Bestandes in der Festung ist allerschärfste Sparsamkeit im Betriebsstoffverbrauch durchzuführen.

Sämtliche Versorgungsfahrten, die mit Bespannfahrzeugen irgend möglich sind, sind unbedingt aus der Kraftfahrzeug-Verwendung auszuschalten.

IV. Transportwesen:

Die Belegung oder Benutzung von Gelände, Gebäude und Anlagen der Reichsbahn bedarf der Vereinbarung mit der Reichsbahnverwaltung. Die Vereinbarung wird durch den T[ransport]-0[flizier ?] herbeigeführt.

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