Fol. 37, odpis uwierzytelniony. W nagłówku: Der Festungskommandant Tagesbefehl Nr. 2. Pod tekstem: Festungskommandant (Unterschrift) Oberst. Für die Richtigkeit der Abschrift — podpis nieczytelny — Leutnant und Adjutant.
Breslau, den 8. Februar 1945. Ich mache es allen Führern zur Pflicht, die ihnen anvertraute Stellung zu halten. Wer eine Stellung eigenmächtig aufgibt und zurückgeht, wird wegen Feigheit vom Standgericht zum Tode verurteilt. Jeder Führer, gleich welcher Einheit, hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich Drückebergern gegenüber, die ihre
Stellung verlassen, mit allen Mitteln, gegebenenfalls unter Anwendung der Waffe, durchzusetzen. Ich mache alle Führer für die Einhaltung dieses Befehles verantwortlich.