Fol. 40, odpis uwierzytelniony. W nagłówku: Korpsgruppe Breslau Abteilung Quartiermeister Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 4 Pod tekstem: Der Quartiermeister gezeichnet Unterschrift Oberst. Für die Richtigkeit der Abschrift — podpis nieczytelny — Inspektor.
Breslau, den 9. Februar 1945.
I. Verwaltungswesen.
a) Marketenderwaren. Ab sofort können in der Marketenderei Breslau, Elferplatz 2 (Pfandleihhaus) Marketenderwaren für Februar empfangen werden. Es werden ausgegeben pro Kopf und Monat:
36 Zigaretten 0,3 1 Alkohol
3 Zigarren, 6 Zigarillos 0,3 1 Wein
21 g Tabak Gebrauchsartikel laut Aushang
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kopfstärke vom Bataillons-Kommandeur zu bescheinigen ist.
b) Deckenempfang. Fehlende Decken können bei der Heeresstandortverwalt [ung] Breslau gegen Anforderung empfangen werden. Anweisung erteilt Stabsintendent Rademacher, Breslau, Nikolaistadtgraben 12.
Abholung nach Anweisung im Deckenlager Ziegelei Pilsnitz.
c) Wäschereinigung. Folgende Waschanstalten stehen den Einheiten zur Wäschereinigung zur Verfügung:
1. Wäscherei Wecker, Klosterstr. 31
2. ” K. W. 60, Strasse der SA 60
3. ” Kelling (noch nicht eröffnet; Eröff[nun]g w[ir]d rechtz[ei]t[i]g
b ekanntg [egeb en]).
Abgabe von Waschmitteln wird noch geklärt.
d) Auf Befehl Panzer-Armee-Oberkommando 4 O. Qu/Qu. 2 Nr. 85/45 geh. v. 8. 2. 45 über Landesausnutzung im Armeeraum wird besonders hingewiesen.
II. Veterinär-Wesen.
Die Beschlagnahme von Pferden im Bereich der Festung Breslau durch einzelne Truppenteile wird ab sofort strengstens untersagt. Soweit Pferde für den zivilen Sektor nicht unbedingt benötigt werden, sind sie durch die Fahrbereitschaft einzuziehen und dem Festungsveterinär zuzuführen, der allein die Zuteilung von Pferden, soweit es die Ersatzlage gestattet, an die Truppe vornimmt.
III. Kraftfahrwesen.
Der Festungs-Kraftfahr-Park, Strasse der SA 218 (Mercedes Benz) ist aufnahmebereit. Motorenüberholungen werden nicht ausgeführt.
IV. Feldpost.
Ab sofort werden private Feldpostsendungen (einschl. Zeitungssendungen jegl. Art, also auch die Zeitungssendungen der Verleger) aus der Heimat nach
der Front aus Transportgründen bis auf weiters nur noch bis zum Gewicht von 20 g. befördert. Schwerere Sendungen werden an die Absender zurückgegeben, ohne dass dafür die verwendeten Zulassungsmarken ersetzt werden. Nur für Dienstsendungen treten keine Beschränkungen ein.