Fol. 42, egzemplarz powielony. W nagłówku: Festungskommandant Breslau Ia An alle Truppenteile und Dienststellen innerhalb der Festung Breslau. Pod tekstem: Der Festungskommandant von Ahlfen —podpis przez matrycę — Generalmajor. Verteiler: Verteiler III und IV.
Breslau, den 15. 2. 1945.
Der Befehl des Führers und Obersten Befehlshabers, die Festung Breslau bis zum letzten Mann zu verteidigen, erfordert, daß aus der Festung nur diejenigen ausfliegen, die dazu Befehl haben.
Hierzu wird angeordnet:
1) Gesunde Soldaten und Männer dürfen aus der Festung nur mit schriftlichen, persönlich vom Festungskommandanten unterschriebenen Befehl ausfliegen.
2) Verwundete nur mit schriftlichem Befehl des Festungsarztes.
Mit der Überwachung der Durchführung dieses Befehles wird Oberleutnant Kunze [1 słowo nieczytelne] Festungs-Kommandantur Breslau beauftragt.