Fol. 55 - 55v, egzemplarz powielony. W nagłówku: Der Festungskommandant Abteilung Nationalsozialistische Führung Betreuungsbefehl Nr. 1. Pod tekstem: Für das Festungskommando Der Nationalsozialistische Führungsoffizier van Bürck — podpis przez matrycę — Hauptmann. Verteiler III.
Breslau, 19. 2. 1945. 1. Die Betreuungsbefehle Nr. 1 und 2 der Korpsgruppe Breslau vom 9. und 10. 2. 1945 sind nicht überall durchgedrungen. Es werden daher einzelne Punkte in diesem Befehl wiederholt.
2. Feldpost.
Die Wiederherstellung einer Verbindung zwischen den kämpfenden Soldaten und seinen Angehörigen ist dringend erforderlich und wird mit allen Kräften betrieben. Einzelheiten werden in den ”Besonderen Anordnungen für die Versorgung” befohlen. Der Soldat ist darüber zu belehren, daß das bisherige Fehlen von Feldpost durch die zahlreichen Neuaufstellungen und Umgliederungen bedingt war, denen die große Organisation der Feldpost besonders bei den augenblicklichen Verkehrsschwierigkeiten nicht so schnell begegnen konnte, wie es sich der Soldat an sich mit Recht wünscht.
Feldpostamt 150 ist ab 15. 2. 45 im Gebäude Hauptpost, Postamt 1, Albrecht-straße, aufnahmebereit. Es dürfen nur Feldpostkarten und Feldpostbriefe eingeliefert werden. Wegen sehr geringen Laderaumes ist nur an die nächsten Angehörigen zu schreiben.
Es ist in den letzten Tagen Feldpost abgegangen. Für Einheiten, die bisher noch keine Feldpostnummer hatten, sind Feldpostnummern zugewiesen worden. Einzelheiten durch Ib, Sachbearbeiter O II, Leutnant Doll.
3. Wiederaufnahme der Verbindung mit Rückgeführten.
Für die Wiederauffindung rückgeführter Angehöriger muß der Soldat die Anschriften folgender Stellen kennen:
a) Zentralauskunftsstelle für Rückgeführte und Umquartierte Berlin 0 2, Alexanderstrasse 10
b) Suchdienst für den Gau Schlesien
Görlitz, Philipp Lenhardhaus, Am Reichenbacher Turm.
c) Für den Warthegau sind Auskunftsstellen in Frankfurt/Oder und Halberstadt.
4. Benachrichtigung der Angehörigen von gefallenen und vermißten Volkssturmmännern.
Die Gauleitung der NSDAP Oberschlesien hat folgende Übermittlungsstelle für Benachrichtigung der Angehörigen gefallener und vermißter Volkssturmmänner eingerichtet:
Gaustabsführung des Deutschen Volkssturms, z. Hd. Kreisleiter Michel, Neisse, Behördenhaus.
An diese Stelle sind in Zukunft durch die Truppe und durch Volkssturmeinheiten sämtliche Benachrichtigungen von Angehörigen gefallener oder vermißter Volkssturmmänner zu richten.
5. Zeitungen.
Die Verteilung der Zeitungen muß so erfolgen, daß etwa auf je 5 Mann eine Zeitung entfällt. Die Nationalsozialistischen Führungsoffiziere sind dafür verantwortlich, daß die Zeitung schnell bis zum Kämpfer in die Stellung kommt. Hier ist besondere Aufmerksamkeit und Wendigkeit erforderlich. Ein heute erarbeiteter Verteiler gibt noch keine Gewähr, daß er auch noch Morgen ausreicht.
In einzelnen Fällen war die Berichterstattung in der Tagespresse über soldatische Dinge nicht ganz zutreffend. Für Vermeidung solcher Fehler wird gesorgt. Am besten geschieht das aber dadurch, daß die Truppe selbst möglichst zahlreiche Beiträge liefert.
6. Lesestoff.
Siehe Betreuungsbefehl Nr. 2.
Im Bedarfsfalle Anforderung bei Abteilung Nationalsozialistische-Führung.
7. Soldaten oder Volkssturmmänner, die in Breslau von Firmen oder Stellen, deren Inhaber oder Leiter nicht mehr in Breslau sind, noch Gehalt oder Lohn zu empfangen haben, wenden sich — am besten durch ihre Einheit — an die Gauwirtschaftskammer, Graupenstrasse (Börse), Sachbearbeiter Dr. Liebig, Fernsprecher 22041, Apparat 24.