Fol. 60 - 60v, egzemplarz powielony. W nagłówku: Der Festungskommandant-Abteilung Nationalsozialistische-Fiihrung/Ia/IIa Betrifft: Volkssturm und Wehrmacht. Pod tćkstem: von Ahlfen—podpis przez matrycę — Generalmajor. Verteiler: III.
[b. m.] 21. 2. 1945. Für den Abwehrkampf der Festung hat sich der Volkssturm in den letzten Wochen entscheidende und grosse Verdienste erworben. Wehrmacht und Volkssturm haben gemeinschaftlich den Feind aufgehalten. In gemeinsamen Kämpfen und gemeinsamer Arbeit haben sie sich an vielen Stellen bestimmte Formen der Zusammenarbeit gebildet. An anderen Stellen bestehen noch Zweifel. Wie in jedem Regiment immer jede Kompanie die beste sein wollte, so vergleichen auch jetzt mit gesundem Gefühl die verschiedenen Verbände ihre Leistungen. Das ist gut so. Trotzdem müssen aber die Führer aller Teile daran denken, dass solche Vergleiche niemals oberflächlich und in abschätziger Weise gemacht werden. Feste Regeln für die Zusammenarbeit von Volkssturm und Wehrmacht werden beide nach ihrer Eigenart in gesundem Wetteifer zu noch engerer Kampfgemeinschaft zusammen wachsen lassen.
1. Die Kommandeure sind dafür verantwortlich, dass nach der Unterstellung von Volkssturmeinheiten unter bestimmte Wehrmachtsverbände zwischen Offizieren u. Unteroffizieren der Wehrmacht und den Führern und Unterführern des Volkssturms ein gutes kameradschaftliches Verhältnis hergestellt wird. Dazu gehört die Kenntnis der Dienstgradabzeichen und Anrede bei den Volkssturmführern. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass bei der umfassenden Bedeutung des Volkssturms auch der Soldat, der vielleicht nicht jedes Abzeichen der Gliederungen kennt, die wenigen klaren Abzeichen des Volkssturms beherrscht.
2. Volkssturmbataillons- und Regimentsstäbe, die durch die Unterstellung ihrer Einheiten zunächst ohne Auftrag sind, sollen bei den zuständigen Battaillons- und Regimentsstäben, bei denen ihre Einheiten unterstellt sind, mit einem verantwortungsvollen Auftrag, z. B. als Ordonnanz-Offizier usw. versehen werden. Das ist bei der angespannten Offizierslage zur Freimachung geeigneter Offiziere für andere Verwendungen eine Selbstverständlichkeit und hat sich in vielen Fällen bereits bewährt.
Auch in Ausübung ihres neuen Auftrags behalten die Volkssturmführer Gelegenheit, weiter auf ihre Führer und Männer zur Stärkung der Kampfkraft und Kampfmoral einzuwirken und sie wie bisher zu betreuen. Unter keinen Umständen darf in den Volkssturmmännern das Gefühl aufkommen, dass nun ihre bisherigen Führer keine Verbindung mehr mit ihnen haben.
Die Battaillons- u. Regiments-Stäbe sollen als Rahmen, wenn auch verringert, bestehen bleiben. Volkssturmverbände erfordern auch nach der Unterstellung unter Wehrmachtsverbände entsprechend der Art ihrer Entstehung und nach ihrer Zusammensetzung eine gewisse Abwicklungstätigkeit. Diese Arbeiten führen die bestehen bleibenden Rahmenstäbe neben den ihnen neu zugewiesenen Aufgaben aus. Dafür ist ihnen Zeit zu lassen.
3. Tapferkeit und Leistung des Volkssturmmannes verdienen schnelle Auszeichnung. Bei der Feststellung der Voraussetzungen ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass Taten und Leistungen von Volkssturmmännern häufig wegen ihrer höheren Alters oder wegen körperlicher Behinderung schon dann besondere Anerkennung verdienen, wenn sonst ein strengerer Massstab angelegt werden müsste. Besonders wird auf Vorschläge zur Auszeichnung mit den Kriegsverdienstkreuz 1. und 2. Klasse mit Schwertern hingewiesen, die in gleicher Weise wie Eisernes Kreuz sofort verliehen werden können. Für die der Wehrmacht unterstellten Einheiten sind die Vorschläge auf dem üblichen Dienstweg einzureichen.