Fol. 63, egzemplarz powielony. W nagłówku: Festungskommandant Breslau Sonderbefehl über Abwehr von Flammenwerfern und Sprengladungen. Pod tekstem: Der Festungskommandant von Ahlfen—podpis przez matrycę — Generalmajor. Verteiler: Bis zu Kompanie und Batterie. U góry dopisano czerwonym ołówkiem: später vorlegen!
Festungs-Gefechts-Stand, den 24. 2. 1945.
1. Nach mir zugegangenen Meldungen und Kampfschilderungen ist vielfach bei feindlichen Angriffen mit Flammenwerferunterstützung eine Flammenwerferpanik ausgebrochen, die zu eigenen Misserfolgen führte.
2. Die richtige Führung eines Flammenwerferangriffs ist viel schwerer als dessen Abwehr.
Grundsatz: a) Bei feindlichem Angriff Achtung auf Flammenwerfergeräte. Hauptfeuer auf Flammenwerferschützen.
b) Durch Flammenstösse, die einen nicht selbst treffen, nicht verblüffen lassen, sondern durch rasches Infanteriefeuer Flammenwerferbedienung zusammen-schiessen.
3. Truppe dazu erziehen, dass im Strassenkampf dauernd mit feindlichen Flammenwerfern gerechnet werden muss. Sie darf dadurch nicht überrascht werden. Sie muss wissen, dass Flammenwerferangriff ganz normal und seine Bekämpfung bei Aufmerksamkeit, Kaltblütigkeit und gutem Schiessen möglich ist.
4. Die Verluste unserer Flammenwerferpioniere seit 1939 sind ein Beweis für die Schwierigkeit des Flammenwerferangriffs.
5. Desgleichen ist Einsatz feindlicher Sturmpioniere mit starken Sprengladungen gegen Barrikaden und Häuser bereits vorgekommen und weiter damit zu rechnen.
Ebenfalls: Augen auf, kaltes Blut und gutes Schiessen!
Träger mit Sprengmitteln erkennen und abschiessen.
Dieser Befehl ist sofort und laufend jedem Kämpfer bekanntzugeben.