Fol. 66, egzemplarz powielony. W nagłówku: Festungskommandant Breslau Sonderbefehl über ehrliche Meldungen. Pod datą: Der Festungskommandant von Ahlfen — podpis przez matrycę — Generalmajor. Verteiler: bis Kompanie.
Festungs-Gefechts-Stand, den 26. 2. 1945.
1. Zu wiederholten Malen muss ich Meldungen hören, die in klarer Eindeutigkeit zeigen, dass Nachbarn ihre soldatische Pflicht weder mit Feuer noch mit Aufklärung so tun, wie es entweder befohlen oder soldatische Pflicht es gebietet.
2. Daher fühle ich mich genötigt wiederum zu befehlen, dass klare Gefechtsaufklärung und einwandfreie Meldungen zu den eigenen Soldaten und zu den Nachbarn, vor allem zu denjenigen, die zu der eigenen Unterstützung herankommen, eine Lebensfrage sind, die über Tod und Leben entscheidet.
3. Ich habe wiederholt betont, dass ich kein Polizist bin und ich nicht deshalb mit Strafen drohe. Wenn ich nunmehr aber wieder Verstösse gegen diese oberste und kameradschaftlichste Soldatenpflicht sehe, werde ich in einer Weise und Härte einschreiten, die weder Beruf noch Dienstgrad kennt, sondern nur den Schädling vernichten wird.