Fol. 67, egzemplarz powielony. W nagłówku: Festungskommandant Breslau Befehl zur Erhaltung von Waffen und Schanzzeug. Pod tekstem: Der Festungskommandant von Ahlfen—podpis przez matrycę — Generalmajor. Verteiler: bis Kompanie. Pod spodem dopisek czerwonym ołówkiem: Bekanntgabe an Zug-und Geschützführer zur Belehrung der Mannschaften. W dalszym ciągu następuje 6 podpisów, obok 3 zaznaczono Unteroffizier.
Festungs-Gefechts-Stand, den 26. 2. 1945.
Wiederholte Male und an vielen Stellen der Festungsfront ist festgestellt worden, dass ausser Waffen auch Schanzzeug und Panzerfäuste leichtfertiger Weise herumlagen und verlassen worden sind.
Die Panzerfäuste und das Schanzzeug sind genau solche Waffen wie das Gewehr und das Maschinen-Gewehr.
Ich erinnere an den Befehl des Führers, dass jeder Soldat, der seine Waffe schuldhaft verliert oder im Stich lässt, zu bestrafen ist.
Daher befehle ich:
a) 609. Infanterie-Division und die Regiments-Kommandeure und der Kommandeur des Yolkssturms treffen Massnahmen zur Erziehung ihrer Soldaten, diese wertvollen Waffen richtig zu hüten,
b) schuldhafte Unterlassung schleunigst mit der nötigen Strenge zu ahnden.