60. ROZKAZ DZIENNY DYWIZJONU ARTYLERII 3120 W SPRAWIE ZMIAN PERSONALNYCH W RAMACH POSZCZEGÓLNYCH BATERII, UTWORZENIA SĄDU DORAŹNEGO, TABORU SAMOCHODOWEGO, ZACHOWANIA DROGI SŁUŻBOWEJ, SKŁADANIA MELDUNKÓW, DODATKOWYCH PRZYDZIAŁÓW I ZBIÓRKI W RAMAC
Fol. 68-70 kopia maszynowa. W nagłówku: Artillerie-Abteilung 3120 Abtei-lungs-Tagesbefehl Nr 2. Pod tekstem: Hartl — podpis oryginalny — Major und Abteilungskommandeur.
Breslau, den 23. Februar 1945
1. Versetzungen — Kommandierungen:
Mit sofortiger [Wirkung] werden:
1. Hauptmann Hiibler, G. als Batterie-Führer zur 6/Artillerie-Regiment Breslau kommandiert
2. Leutnant der Reserve Weiss, A. als B[eobachtungs]-Offizier zur 6/Artillerie-
- Regi m ent Breslau kommandiert
3. Leutnant der Reserve Meinck, G. als Batterie-Führer der Batterie Meinck kommandiert
4. Leutnant der Reserve Theurer, H. als B[eobachtungs]-Offizier zur 7/Artillerie-
- Regiment Breslau versetzt
5. Leutnant der Reserve Anders, A. bisher A.V.Ko[?] beim Infanterie-Regiment B als Führer der neuaufgestellten Nahkampfbatterie Anders versetzt
6. Leutnant der Reserve Misterek, B. wird von der 8/Artillerie-Regiment Breslau zum Stab Artillerie-Abteilung 3120 als A.V.Ko[?] für Infanterie-Regiment B kommandiert
7. Oberfeldwebel i. W. [?] Sinow wurde vom Artillerie-Regiment Breslau zum Stab der Artillerie-Abteilung 3120 als Waffenmeister kommandiert
8. Unteroffizier Grützmacher, Stabsbatterie 3120 als Hauptwachtmeister-Dienst-tuer zur Batterie 3075 versetzt
9. Unteroffizier Meyer, Stabsbatterie 3120 als V[orgeschobene]-B[eobachter]--Unteroffizier zur 7/Artillerie-Regiment Breslau versetzt
10. Unteroffizier Greyer, Stabsbatterie 3120 als Hauptwachtmeister-Diensttuer zur 8/Artillerie-Regiment Breslau versetzt
11. Unteroffizier i. W. [?] Schmid wird als Waffenmeister zur Artillerie-Gruppe Pelzeder kommandiert
12. Gefreiter Pietrzyk, Stabsbatterie 3120 als Zeichner zur Gruppe Ritter versetzt
Kommandeur
2. Nachersatz:
Der am 22. 2. 45 eingetroffene Nachersatz von der Artillerie-Ersatz-Abteilung
Breslau wurde wie folgt aufgestellt:
Stab Artillerie-Abteilung 3120 4 Mannschaften, davon 3 Volkssturm
Gruppe Ritter 13 ” ” 4
und Gruppe Pelzeder 18 ” ” 9
T. Die Personallisten sind über die Gruppen der Abteilung bis zum 22. 2. 45 einzureichen (12,00 Uhr).
Adjutant
3. Standgericht:
Gemäß Befehl der Festungskommandantur Breslau wird für die Artillerie--Abteilung 3120 ein Standgericht gebildet.
Gerichtsherr: Major Hartl
Vorsitzer des Standgerichts: Hauptmann Ritter
1. Beisitzer: Oberleutnant Bachmann Stab Artillerie- 2. „ in Wechsel Hauptwachtmeister Kirschke Abteilung 3120 Gefreiter Hoffmann Gruppe Ritter
Das Standgericht hat die Aufgabe, alle innerhalb der Abteilung 3120 auftretenden Fälle der Fahnenflucht, Feigheit vor dem Feinde, Plünderungen usw. abzuurteilen.
Kommandeur
4. Kraftfahrzeugwesen:
Auf Befehl der Festungskommandantur sind zuständig: je Batterie 1 Last-
kraftwagen, 1 -Personenkraftwagen und 1 Krad, je Gruppe 1 Lastkraftwagen, 2 Personenkraftwagen und 1 Krad.
Die Gruppenführer überprüfen nochmals eingehend den Bestand an Kraftfahrzeugen und teilen diese innerhalb der Gruppe auf.
T.! Vollzug ist der Abteilung bis zum 26. 2. 45, 12,00 Uhr zu melden.
T.! Alle übrigen Fahrzeuge sind zum gleichen Termin der Abteilung zwecks Verwendung in der Versorgungsstaffel zuzuführen.
5. Kraftstoffzuweisung:
Für die Inbetriebnahme der laut Kommandanturbefehl (Regiments-Befehl Nr. 6 vom 21. 2. 45) bewilligten Kraftfahrzeuge werden den Gruppen je 1 Verbrauchssatz Kraftstoff zugeführt. Dieser V[erbrauchs]-S[atz] ist auf 8 Tage berechnet und erfaßt
für Gruppe Ritter =150 Liter Otto
Gruppe Pelzeder =130 Liter Otto.
Unverbrauchter Betriebsstoff ist als Reserve sicher zu lagern. Neben diesem V[erbrauchs]-S[ätz] wird den Gruppen 1 V[erbrauchs]-S[atz] als Sperrbestand von je 150 Liter zugewiesen.
Ich mache die Gruppenführer persönlich dafür verantwortlich, daß dieser V [erbrauchs]-S [atz] zumindest splittersicher und zwar in kleineren Mengen aufgelockert gelagert wird. Der Sperr-V[erbrauchs]-S[atz] darf nur unter vorheriger Genehmigung durch mich angegriffen werden. Auf Grund der angespannten Betriebsstofflage wird nochmals darauf hingewiesen, daß nur dringende Dienstfahrten durchgeführt werden. Fahrbefehle sind nur noch durch den Gruppenführer, den Adjutanten oder den jeweiligen Batterie-Führer selbst zu unterzeichnen.
Stäbe und Batterien führen ab sofort für jedes Fahrzeug einen Fahrtennachweis, welcher wöchentlich durch den Gruppenkommandeur zu überprüfen und mit seinem Sichtvermerk zu versehen ist.
Fahrtennachweise, die Datum, Fahrzeugart und Typ, Zulassungsnummer, Zweck der Fahrt, Kilometerzahl sowie Unterschrift des Fahrers und Beifahrers enthalten müssen, sind selbst zu erstellen.
Zuweisung des Betriebsstoffes erfolgt am 23. 2. 45. Abholung durch die Gruppen bei der Abteilung ab 14,00 Uhr. Leergebinde sind mitzubringen.
Kommandeur
6. Einhalten des Dienstweges:
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Batterien nur mit den Gruppenstäben zu verhandeln haben. Es ist vorgekommen, daß trotz des Hinweises im Artillerie-Tagesbefehl Nr. 1 Unteroffiziere und Mannschaften unter Umgehung des Dienstweges mit der Abteilung direkt zu verkehren suchen.
Alle Funktionsunteroffiziere sind darüber eingehend zu belehren.
Adjutant
7. Meldewesen:
Die bisher zu erstattende Munitionsmeldung hat ab sofort täglich um 10,00 Uhr und um 20,00 Uhr fernmündlich an Artillerie-Abteilung 3120/Ib zu erfolgen.
Um eine pünktliche Weitergabe der laufenden Meldungen an das Regiment zu gewährleisten, werden alle laufenden Termine um einen Tag vorverlegt.
Alle taktischen Meldungen, wie auch die Klärung taktischer Fragen sind künftighin zunächst beim diensthabenden Offizier des Gefechtsstandes anzubringen.
Adjutant
8. Sonderzuteilung für V[orgeschobene]-B[eobachter]:
In Anbetracht der an die V[orgeschobenen]-B[eobachter] gestellten hohen Anforderungen und Leistungen billige ich diesen eine unentgeldliche Sonderzuteilung an Marketenderwaren zu.
Abteilung IVa übernimmt die Verteilung an die jeweiligen Einheiten, welche ich für eine ordnungsgemäße Verteilung an die als V[orgeschobene]-B[eobachter] eingesetzten Soldaten verantwortlich mache.
Zeitpunkt der Abgabe wird noch bekanntgegeben.
Kommandeur
9. Frontzulage:
Mit Wirkung vom 11. 2. 45 ist Frontzulage an alle Angehörigen der Einheiten zu zahlen.
IVa
10. Winterhilfswerk-Sammlung:
Im Kampf um den Endsieg für Deutschlands Größe und Freiheit sehen wir kämpfenden Soldaten voller Bewunderung auf die großartigen Leistungen unserer Heimat. Unzählige Frauen, Männer und Kinder sind durch den Übergriff der Kampfhandlungen auf deutschen Boden um ihre Heimat, ihr Hab und Gut gekommen. Es ist daher Aufgabe des Winterhilfswerks die dadurch entstandene Not zu lindern.
Die Festung Breslau ruft zu einer Winterhilfswerk-Sonder-Sammlung auf. Ich bin überzeugt, daß sich keiner meiner Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften von meinem Vorschlag ausschließt, die gesamte Märzdekade für das Winterhilfswerk zu opfern.
Die gezeichneten Beträge sind bei der Abteilung/IVa einzuzahlen.