Fol. 91, egzemplarz powielony. W nagłówku: Festungskommandant Breslau Ic/Nationalsozialistischer Führungsoffizier. Pod tekstem: Der Festungskommandant von Ahlfen—podpis przez matrycę — Generalmajor. Verteiler: Bis Kompanie. Pod spodem dopisano ołówkiem: Bekanntgabe an alle! po czym z uwagą gelesen następują podpisy.
Festungs-Gefechts-Stand, den 3. 3. 1945.
Verordnung gegen Gerüchtemacher Der Kampf wird ebenso wie mit den Waffen mit den starken Herzen geführt. Feindagitation und törichte Gerüchtemacher wollen die Kraft unserer Herzen beeinträchtigen.
Dagegen befehle ich:
Wer in der Festung Breslau Tatsachen über eigene oder feindliche Kampfmassnahmen und Kampfmöglichkeiten verbreitet, die nicht auf den Wehrmachtsbericht, auf Verlautbarungen des Reichsrundfunks, der Presse oder auf Tagesbefehle des Festungskommandanten zurückgehen, oder wer sonst Gerüchte verbreitet, wird bestraft.
2. Gerüchtemacher sind zu verhaften und, sofern es sich um Wehrmachtsangehörige handelt, sofort über den nächsten Einheitsführer dem Ic der Festungskommandantur, und sofern es sich um Zivilpersonen handelt, sofort über die nächste Partei- oder Polizei-Dienststelle dem Kommandeur der Sicherheitspolizei, Am Anger 8-10, zuzuführen.