Fol. 103, egzemplarz powielony. W nagłówku: Festungskommandant Breslau. Pod tekstem: Der Festungskommandant von Ahlfen—podpis przez matrycę — Generalmajor. Verteiler: bis zu den Kompanien.
Festungs-Gefechts-Stand, den 7. 3. 45.
Einzelne kurzfristig beurlaubte Soldaten dürfen ihre Unterkünfte nur mit Bescheinigung ihres Einheitsführers verlassen.
Erfassungs-Stab Göllnitz und Streifendienst haben Befehl, einzelne Soldaten, die ohne Ausweis ihres Einheitsführers in der Stadt angetroffen werden, dem Festungs-Ersatz- und Ausbildungs-Bataillon Breslau zu anderweitiger Verwendung zuzuführen.
Im dienstlichen Auftrag sich in der Festung bewegende einzelne Soldaten (z. B. Melder) sind nach Möglichkeit mit einem Dauerausweis auszustatten.
Der gem. Festungs-Kommandant Abteilung Nationalsozialistische Führung/III Nr. 6/45 g. K[oinman]dos[ache] vom 20. 2. 45 gegebene Befehl betr. Verlassen der Kampfzone wird durch diesen Befehl nicht berührt.