Fol. 105, egzemplarz powielony. W nagłówku: Gericht der Festungskommandantur Breslau, Sonderbefehl Todesurteil gegen Überläufer. Pod tekstem: Der Festungskommandant von Ahlfen—podpis przez matrycę — Generalmajor. Verteiler III. Pod spodem wskazówki do ogłoszenia rozkazu w ramach baterii 3075.
[b. m.] 5. 3. 1945. In einem Kampfabschnitt im Westen der Festung waren einige ehrlose Elemente zum Feinde übergelaufen. Dieser Tatbestand ist eindeutig bewiesen worden. Das Standgericht der Festungskommandantur hat die Überläufer wegen Kriegsverrats zum Tode verurteilt.
Durch ihre schimpfliche und feige Handlungsweise haben sich diese eidbrüchigen Lumpen aus der Gemeinschaft aller anständigen und tapferen Soldaten und damit aus der Gemeinschaft des ganzen Deutschen Volkes ausgeschlossen.
Mit ihrer ehrlosen Handlung haben sie auch ihre eigenen Familienangehörigen in Not und Schande gestürzt, denn für einen solchen feigen Verrat haften auch die Angehörigen mit Vermögen, Freiheit oder Leben.
Dieses Urteil und die für Kriegsverrat festgesetzte Haftung der Familienangehörigen mit Vermögen, Freiheit oder Leben ist der Truppe mündlich bekannt zu geben. Dieser Befehl ist nach Bekanntgabe zu vernichten.